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Schmerzensgeld nach Arztfehler
Lohnt es sich eine Rechtsanwältin für Arzthaftungsrecht zu beauftragen? Entscheiden Sie nachdem Sie folgendes Beispiel aus meiner Praxis gelesen haben:
Im Schlichtungsverfahren stellt der Gutachter einen Fehler fest. Die Schlichtungsstelle empfiehlt Verhandlungen mit der Klinik. Diese bietet dem Mandanten vor meiner Beauftragung 10.000 € an. Mein kurz darauf dort gefertigtes Schreiben führt umgehend zu einem Angebot i.H.v. 18.000 €. Das ist nicht genug.
Nach einigem hin und her wird Klage erhoben, das Gericht bewilligt Prozesskostenhilfe für ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 €. Unmittelbar nach Zustellung der Klage erfolgt ein Anerkenntnis in dieser Höhe. Die Zahlung nebst ca. 3000€ Zinsen (die Anwaltskosten trägt die Behandlungsseite zusätzlich) konnte noch vor Weihnachten 2009 an den Mandanten weitergeleitet werden. Das hat sich gelohnt, oder?
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, diese Redensart höre ich sehr häufig, wenn es um das Arzthaftungsrecht geht. Das hat sich in den letzten 25 Jahren, in denen ich als Rechtsanwältin tätig bin, deutlich geändert.
Die GutachterInnen im Arzthaftungsprozess sind sehr viel kritischer geworden.
Im Arzthaftungsprozess werden „Krähen“ gebraucht, denn eine Entscheidung ist ohne GutachterInnen nicht möglich. Bei aller Erfahrung in verschiedenen medizinischen Bereichen, die ich in vielen Verfahren und Vertretungen sammeln konnte, bleibe ich doch Juristin. Bei den Richtern und Richterinnen ist es nicht anders.
Durch das Internet sind die Richtlinien der verschiedenen medizinischen Fachgesellschaften öffentlich geworden, sodass ich als Rechtsanwältin viel genauere Fragen an die Gutachter stellen kann, obwohl ich medizinischer Laie bin. Ich kann daher das Thema des Gutachtens leichter beeinflussen und damit in die richtige Richtung lenken.
Wenn sowieso Gutachter entscheiden, brauche ich dann eigentlich noch einen Anwalt?
Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen können Sie natürlich auch allein durchführen. Wenn dabei heraus kommt, dass ein Fehler gemacht wurde, können Sie sich selbst um Beispiel in der Schmerzensgeldtabelle informieren und sich an den Arzt oder das Krankenhaus wenden und Ihre Ansprüche stellen.
Wenn nicht vorhersehbare Zukunftsschäden abzugelten sind, ist eine Verhandlung ohne Anwalt schlicht nicht zu empfehlen.
Ich freue mich über Kommentare und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihre Christine Wessolleck
Eingestellt am 10.05.2010
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