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Zinsscheine über ausländische Bank
Ist die Zinsscheineinlösung über ausländische Bank missbräuchlich?
Der BFH meint, nein.
Wenn Sie die Zinsscheine Ihrer Tafelpapiere über eine ausländische Bank einlösen, die nicht zum Einbehalten und Abführen der Kapitalertragsteuer verpflichtet ist, handeln Sie nicht missbräuchlich. Ihre Bank darf Ihnen auch dazu raten.
Wichtig: Die Bank muss über die Landesbank oder eine andere Clearingstelle einlösen.
Der BFH meint, nein.
Wenn Sie die Zinsscheine Ihrer Tafelpapiere über eine ausländische Bank einlösen, die nicht zum Einbehalten und Abführen der Kapitalertragsteuer verpflichtet ist, handeln Sie nicht missbräuchlich. Ihre Bank darf Ihnen auch dazu raten.
Wichtig: Die Bank muss über die Landesbank oder eine andere Clearingstelle einlösen.
BFH v. 17.02.2010 IR 85/08
Eingestellt am 10.06.2010
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